In den drei Monaten die ich jetzt schon im Shelter arbeite habe ich viele Kinder kommen und gehen gesehen. Manche sind nur einige Tage geblieben, da sie sofort von ihren Eltern abgeholt werden konnten andere sind länger geblieben. So hat sich mit der Zeit eine kleine Gruppe von 13 Jungs gebildet die ich jeden Tag betreuen durfte. Die meisten dieser Gruppe sind nur einige Tage vor meiner Ankuft in Vijayawada im Shelter angekommen. Sie sind die vollen drei Monate geblieben und somit durfte/musste ich sie Ende November verabschieden.

Doch was passiert mit diesen Kindern?
Wie es für sie weitergeht hängt in gewisser weise von ihrer Vorgeschichte ab. Schon beim Einzug in den Shelter wird überprüft ober das Kind Verwandte hat die ihn aufnehmen können. Dies ist nicht notwendig wenn er von seinen Eltern abgegeben wird. Dies können Eltern machen, wenn sie zu wenig Geld haben um dem Kind eine anständige Bildung zu ermöglichen.
Falls der Junge Verwandte hat wird überprüft ob es denn auch sicher ist ihn zu diesen zu schicken. Sollte dies nicht der Fall sein bleibt er im Shelter. Auch die Kinder die von ihren Eltern zu uns geschickt werden bleiben häufig länger.
Im zweiten Schritt wird überprüft welches Bildungslevel das Kind hat. Dies hängt davon ab ob sie vorher schon einmal eine Schule besucht haben oder nicht. Zudem gibt es eine Beratung mit einer Mittarbeiterin wo den Kindern erklärt wird was ihre Möglichkeiten sind.
So können sie nach dem Shelter weiter in eine der vielen Bridgeschool gehen, wie es das Projekt Chiguru eine ist. Dort bekommen, Jungs so wie Mädchen, Unterricht der darauf ausgelegt ist den Kindern Grundlagen in Englisch, Mathematik und Telugu beizubringen. Dafür müssen die Kinder dort auch Wohnen da das Projekt etwas außerhalb von Vijayawada ist. „Vergleichbar ist das Chiguru mit einem SOS-Kinderdorf.“ -Kaspar
Eine weitere Möglichkeit ist das „Internat“ Deepa Nivas. Dort wohnen aktuell ca. 70 Jungs. Dennoch wohnen sie dort nur und gehen außerhalb in eine Schule.

Die dritte Möglichkeit ist die Rückkehr zu Verwandten oder den Eltern. Falls diese einen Zugang zu Bildung bieten können und diese das Kind auch haben wollen, darf das Kind zu ihnen ziehen.
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